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Auf dem 33. Bundesparteitag im November 2011 in KIEL haben wir GRÜNEN das große Querschnittthema der Zukunft angepackt und erste Antworten (> Motto des Parteitags) zum Thema Netzpolitik und Digitalisierung der Gesellschaft gegeben. Unsere in den letzten Jahren in der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien/Netzpolitik, im Bundesvorstand und in der Bundestags- und EU-Fraktion erarbeiten medien- und netzpolitischen Vorstellungen haben wir dort in einem umfassenden Leitantrag zusammengefasst, der Partei vorgestellt und eine überwältigende Mehrheit dafür erhalten.
In diesem Leitantrag behandeln wir die Chancen und Risiken der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung dabei nicht isoliert oder als Modethema. Unser Ansatz lautet viel mehr: „Offenheit, Freiheit, Teilhabe – die Chancen des Internets nutzen – den digitalen Wandel grün gestalten!“ und wir nehmen dort in großer Ausführlichkeit und Tiefe schwierige Themen wie Urheberrecht, Breitbandausbau, Jugendmedienschutz /Jugendmedienchance, Netzneutralität, Open Government / Open Data, Transparenz, Teilhabe / Demokratie 2.0 und Datenschutz ins Visier ohne dabei der Versuchung zu erliegen, nur Lobbypartei der Netzgemeinde zu sein. Wir behandeln auch diese Themen nach GRÜNER Art ganzheitlich und um Ausgleich und Nachhaltigkeit bemüht. Mit Augenklappe ist man da leider auf einem Auge blind.
Den Antrag in voller Länge findet Ihr hier: http://www.gruene-partei.de/cms/default/dokbin/397/397743.offenheit_freiheit_teilhabe_die_chancen.pdf
"Über den netzpolitischen Leitantrag der Grünen war in den vergangenen Wochen viel gekämpft und diskutiert worden. Vor allem Urheber und „Netzpolitiker" waren sehr engagiert, um den Beschluss des Parteitags in die eine oder die andere Richtung zu beeinflussen. Auf der Bundesdelegiertenkonferenz in Kiel haben die Grünen den Antrag nun beschlossen (PDF). Einige Änderungsanträge waren ebenfalls erfolgreich. Auch wenn ein solcher Beschluss nominell außer der Partei selbst niemanden bindet, insbesondere nicht die Abgeordneten, markiert er einen grundsätzlichen Richtungsentscheid der Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen. Die wichtigsten Aussagen des endgültigen Beschlusses nach dem Klick:
Bekenntnis zur Internetfreiheit:
Die Freiheit des Internets ist im 21. Jahrhundert aber leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Weltweit häufen sich staatliche Eingriffe und Beschneidungen der Bürgerrechte im Internet – nötig ist darum eine aktive Gestaltung und dauerhafte Sicherung der Internetfreiheit.
Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung, Quick Freeze (ohne Plus) als Gegenvorschlag:
Konkret heißt das für uns, dass wir die verdachtsunabhängige Speicherung von Informationen, wie sie unter anderem bei der Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikationsdaten erfolgen soll, in aller Deutlichkeit ablehnen. (...) Wir Grüne treten daher europaweit für ein schnelles Ende dieser Praxis und stattdessen bürgerrechtskonforme Lösungen bei der Strafverfolgung ein. Wenn eine Notwendigkeit für die Auswertung von Kommunikationsverkehrsdaten nachgewiesen werden kann, darf diese nur zum Zwecke der Strafverfolgung, zeitlich begrenzt, im konkreten und einzelnen Verdachtsfall (nach dem Ansatz Quick Freeze, dem vorübergehendem Sichern von Daten) erfolgen.
Verbot der Online-Durchsuchung und scharfe Kritik an Quellen-TKÜ:
Das heimliche ausspionieren [sic] von Computern lehnen wir ab, die heimliche Online-Durchsuchung wollen wir im Bund und den Ländern abschaffen, und dem neu geschaffenen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme endlich politisch auch zu seiner Wirkung verhelfen und die Intimsphäre im digitalen Zeitalter schützen. (...) Im Rahmen der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen TKÜ), halten wir die verfassungsrechtlich engen Grenzen für deren Einsatz zur Zeit nicht technisch umsetzbar und treten für den Stopp des Einsatzes entsprechender Programme ein.
Exportverbot für Überwachungssoftware:
Daher streiten wir für eine stärkere und effektive Kontrolle und das Ende der Ausfuhr von Know-How, Technik und Software, die Zensur, Sperrungen und die Überwachung des Internets ermöglichen.
Gesetzlicher Schutz der Netzneutralität (in einer sehr weiten Definition des Begriffs):
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verstehen Netzneutralität als die gleichberechtigte Übertragung von Daten im Internet, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, verwendeter Anwendungen oder benutzter Geräte, wobei als gleichberechtigte Übertragung der Transport von Daten über die Übertragungswege des Internets ohne behindernde Eingriffe wie Sperren, Verlangsamen und Verfälschungen zu verstehen ist. Damit einher geht ein Diskriminierungsverbot für den Transport von Daten. (...) Wir streiten für die rechtliche Verankerung der Netzneutralität und wollen uneingeschränkte Netzneutralität erreichen. Zudem soll die zukünftige öffentliche Förderungen des Netzausbaus an eine Verpflichtung der Netzbetreiber zur Netzneutralität geknüpft werden.
Staatliche Garantie einer Internet-Grundversorgung (Universaldienst) von 6 Mbit/s:
Zum grünen Verständnis von sozialer Teilhabe im 21. Jahrhundert gehört es, den Breitbandzugang als Teil der Daseinsvorsorge über einen verpflichtenden Universaldienst sicherzustellen und die Unpfändbarkeit des Internetzugangs festzuschreiben. Wir wollen daher gesetzlich festschreiben, dass ab 2013 allen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum Internet in einer Schnelligkeit von 6 MBit/Sekunde zur Verfügung stehen muss.
Unterstützung öffentlicher WLAN-Netze:
Darüber hinaus wollen wir Vorhaben, die den Ausbau von kostenfreien WLAN-Netzwerken zum Ziel haben – ob öffentlich,privatwirtschaftlich oder durch Privatpersonen, ob in Städten, auf öffentlichen Plätzen oder im ÖPNV - aktiv unterstützen und damit eine bürgernahe technologische Infrastruktur schaffen.
Unterstützung von Freifunk & Co, einschließlich eines passenden Haftungsprivilegs:
Zudem wollen wir Technologien fördern, die das Teilen von Internetbandbreite ermöglichen und die Anonymität beim Zugang oder der Nutzung des Internets gewährleisten. (...) Dabei müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen so geändert werden, das die Anschlussinhaber bei unwissentlich missbräuchlicher Nutzung ihrer Anschlüsse nicht in Mithaftung genommen werden können.
Staatlicher Schutz für Anonymität und Pseudonymität im Internet:
Denn für uns ist die Möglichkeit der Verwendung von Pseudonymen oder Anonymität zentraler und rechtlich zu schützender Bestandteil eines freien Internets.
Straffreiheit von "Online-Demonstrationen" / händischen DDOS-Attacken:
Das gemeinschaftliche Aufrufen von Webseiten und als Folge dessen die Blockierung dieser, ohne zur Hilfenahme von technischen oder auch illegalen Hilfsmitteln wie Botnetze, einem Netzwerk von infizierten und zentral ferngesteuerten Computern, fällt für uns unter den zivilen Ungehorsam.
Ausweitung der Informationsfreiheitsgesetze, von Open Data und Open Government:
Wir wollen eine bürgerfreundliche Vereinheitlichung bei den Informationszugangsgesetzen. (...) Wir wollen die Chancen des Internets nutzen das bisher bestehende Prinzip umdrehen und die Verwaltungen dazu verpflichten, Dokumente, Analysen, Gutachten, Erhebungen und Statistiken nicht nur auf Nachfrage herauszugeben, sondern von vornherein proaktiv als offene Daten (Open Data) frei verfügbar zu machen.(...) Wir unterstützen Initiativen aus grün mitregierten Ländern, Regierungshandeln und Bürgerbeteiligung im Sinne des Open Government zu gestalten.
Absage an Post Privacy:
Wir glauben nicht, dass sich die Privatsphäre und deren Schutz überholt haben, sondern es eines Zusammenspiels aus Gesetzen, gesellschaftlicher Debatte und technischen Lösungen bedarf, um diese abzusichern.
Modernisierung des Datenschutzrechts:
Dazu benötigen wir weiterhin eine umfassende Modernisierung des Datenschutzes. (...) Unabhängig von Konstrukten wie der Stiftung Datenschutz muss in der Sache gewährleistet sein, dass der Datenschutz auch als Wettbewerbsfaktor wirksam wird. Deshalb fordern wir endlich die Vorlage eines anspruchsvollen Gütesiegel- und Auditierungsgesetzes.
Keine Internetsperren (sowohl auf Netzebene als auch Three-Strikes-Ansätze):
Wir Grünen setzen uns weiterhin für eine effektive Löschung entsprechender verbotener Inhalte nach rechtsstaatlichen Prinzipien ein, erteilen aber Sperrfantasien auch weiterhin eine deutliche Absage.
Absage an den alten JMStV-Entwurf:
Der Jugendmedienschutz muss in Abwägung mit anderen freiheitlichen Grundrechten ausgestaltet werden. (...) Die von uns abgelehnte[*] Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) ist diesem Anspruch nach Ausgewogenheit und Angemessenheit nicht genügend gerecht geworden. Sie hat vielmehr eine Richtung eingeschlagen, welche kommerzielle Angebote bevorzugt und den Zugang zu globalen Angeboten erschwert. Für uns geht es darum, Jugendschutz zu ermöglichen und gleichzeitig Zugang zu wahren. Verpflichtende Vorkontrollen bei Web2.0-Angeboten lehnen wir ab.
Bekenntnis zu Jugendschutzprogrammen auf freiwilliger Basis:
Davon unbenommen ist natürlich die wissentliche individuelle Entscheidung von Erziehungsberechtigten oder der Nutzerinnen und Nutzer, entsprechend verständliche und handhabbare Anwendungen zu installieren.
Kritik an der Bezeichnung "Killerspiele" und vorsichtige Unterstützung der Spieler:
Populistische Rufe nach einem Verbot von Spielen, die in der allgemeinen Öffentlichkeit als „Killerspiele" bezeichnet werden, halten wir ähnlich wie die Bezeichnung für falsch. Die heutigen Grenzen für die Beschränkung des Verkaufs und der Werbung oder der strafrechtlichen Verfolgung von Spielen reichen völlig aus.
Bekenntnis zum Multi-Stakeholder-Prinzip in der Internet-Governance:
Zur besseren Rechtsdurchsetzung bedarf es einer Stärkung der grenzüberschreitenden europäischen und internationalen Kooperation zwischen den Ermittlungsbehörden. Diese muss in unseren grundsätzlichen Ansatz, eine globale Internet-Governance-Struktur einzuführen, eingebettet werden. (...) Wir wollen diese im Dialog mit allen Beteiligten, also in einem Multi-Stakeholder-Ansatz forcieren.
Paritätische Repräsentanz ihrer Mitglieder in der Kontrolle der Verwertungsgesellschaften:
Um ihrem gesellschaftlichen Auftrag aus dem Urheberwahrnehmungsgesetz (UrhWGes.) hinsichtlich des digitalen Wandels gerecht zu werden, müssen die Verwertungsgesellschaften (VGs) wie GEMA u.A. eine paritätische, alle Mitglieder umfassende Beteiligung in den satzungsgebenden Gremien, sowie eine gerechtere Ausgestaltung der bisher angewandten Verteilungsschlüssel umsetzen.
Freigabe von urheberrechtlich geschützten Inhalten für eine nichtkommerzielle Nutzung:
Wir halten die Nutzung und Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis für nicht legitim, sofern dies nicht zum nicht-kommerziellen Gebrauch geschieht. Deshalb wollen wir die Kriminalisierung der nicht-kommerziellen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet beenden und den Zugang zu ihnen grundsätzlich erleichtern. Wird urheberrechtlich geschütztes Material auf einer Internetseite oder Plattform direkt angeboten, die in nicht geringfügigem Maße (höher als Kostendeckung) Einnahmen durch Spenden, Beiträge von Mitgliedern wie Käufern oder durch Werbung oder Verlinkung hat, so ist dies ein kommerzielles Ausmaß.
Bagatellgrenze zur Entkriminalisierung von "alltäglichen" Urheberrechtsverstößen:
Darüber hinaus setzen wir uns für die Einführung einer Bagatellgrenze in § 106 des UrhG ein, um Fälle mit geringem Unrechtsgehalt zu entkriminalisieren und nicht abzumahnen.
Vorsichtiges Nachdenken über eine Einschränkung von Buy-Out-Verträgen:
Daher gilt es auch zu prüfen, inwieweit das Urhebervertragsrecht zugunsten der Urheber_innen so verändert werden kann, dass die Übertragung von Rechten für maximal nur 20 Jahre erfolgt, damit diese dann vollständig und unabdingbar an die UrheberInnen zurückfallen.
Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage:
Die Debatte um die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage, welches wir ablehnen, (...).
Ausweitung der Privatkopieschranke:
Diesen Mehrgewinn an Nutzungserrungenschaften wollen wir schützen und stärken und streiten daher für das Recht auf digitale Privatkopie. (...) Die digitale Privatkopie darf weder durch technische Maßnahmen, namentlich vor allem Digitales Rechte Management (DRM), oder durch juristische Einschränkungen unterbunden werden. Eine solche Kopie zur privaten Nutzung und das Recht, diese Kopie auf eigene Geräte, sei es dem Laptop, dem MP3-Player, dem Tablet-PC oder dem Smartphone zu übertragen, beinhaltet jedoch nicht automatisch das Recht, diese auch öffentlich mit anderen zu teilen. Die digitale Privatkopie wird dabei genauso durch eine entsprechende Vergütung kompensiert, wie die analoge Privatkopie.
Einführung einer Fair Use-Schranke für Veränderungen an Werken:
Deshalb wollen wir, vergleichbar zu Fair-Use Regelungen im US-amerikanischen Recht, eine urheberrechtliche Schranke zur Ermöglichung nicht-kommerzieller Nutzungsformen einführen, die auf die Weiterentwicklung und Bearbeitung vorhandener Werke zielt.
Vorsichtiges Nachdenken über eine Verkürzung der Schutzfristen:
Bei der notwendigen Modernisierung des Urheberrechts befinden wir uns in einem Arbeitsprozess, bei dem wir auch UrheberInnen, KünstlerInnen, VerwerterInnen und NutzerInnen mit einbeziehen und zusammenbringen wollen. In diesem Prozess gilt es Wege zu erarbeiten, um die Flexibilisierung und Verkürzung der Schutzfristen im Urheberrecht zu erreichen. Dazu wollen wir bis zur Erstellung des Bundestagswahlprogramms Möglichkeiten der Veränderung und Flexibilisierung der gegenwärtig sehr langen urheberrechtlichen Schutzfristen prüfen, um den Zugang und die Nutzung von Werken weiter zu erleichtern. Dabei könnte in einem der zu prüfenden Modelle bspw. die Schutzfrist auf die Dauer der Lebenszeit der UrheberInnen beschränkt werden.
(Anmerkung: Diese Passage gehörte im Vorfeld zu den umstrittensten Abschnitten. In der ursprünglichen Version forderte der Antrag noch eine radikale Verkürzung auf eine "fünfjährige Schutzfrist ab Veröffentlichung mit anschließender, gebührenpflichtiger mehrmaliger Verlängerungsoption".) Verpflichtung der Verwertungsgesellschaften auf
Creative Commons-Lizenzen:
Deswegen wollen wir, dass Verwertungsgesellschaften Creative Commons Lizenzen zulassen, damit die Künstler freier wählen können, welche Verwertungswege sie einschlagen wollen.
Kritik an Beschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags für das Internet und Pflicht zur Nutzung nicht-kommerzieller offener Lizenzen:
Die Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch gesetzliche Regelungen zur De-Publizierung von Inhalten widerspricht unseren Vorstellungen von Vielfalt und digitaler Teilhabe. Die Regelung, einen erheblichen Teil der Inhalte nach sieben Tagen aus den Mediatheken entfernen zu müssen, ist falsch und wird von uns abgelehnt. Im Gegenteil müssen diese Werke für die Allgemeinheit ohne Einschränkung abrufbar sein. Die Werke sollen der Allgemeinheit zudem zur nicht-kommerziellen Nutzung zum Beispiel unter Creative Commons-Lizenzen offen zugänglich gemacht werden.
Vorsichtige Unterstützung von Open Access:
Im wissenschaftlichen Kontext unterstützen wir das Open-Access-Prinzip, dem freien Zugang zu Publikationen und anderen Informationen. Wir wollen, dass in Zukunft wissenschaftliche Publikationen, die durch öffentliche Finanzierung ermöglicht wurden, der Öffentlichkeit kostenfrei dauerhaft zugänglich gemacht werden. (...) Auch das Urheberrecht muss so gestaltet werden, dass es wissenschaftliche Beiträge als Open-Access-Publikationen ermöglicht und erleichtert. WissenschaftlerInnen benötigen Rechtssicherheit, wenn sie im Open-Access-Prinzip publizieren, beispielsweise über ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für wissenschaftliche Zeitschriften- und Sammelbandbeiträge, sofern diese im Rahmen mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind.
Vorsichtiges Abwägen bei urheberrechtlichen Pauschalvergütungsansätzen:
Weil die Einführung einer Pauschalvergütung eine radikale Veränderung in der Kreativ- und Kulturbranche nach sich ziehen dürfte, sind die Vergütungsmodelle zu konkretisieren und auf ihre wirtschaftliche Durchführbarkeit zu überprüfen. Darauf legen wir den Fokus, bei unserer ergebnisoffenen Prüfung werden wir alternative Ansätze aber nicht aus dem Blick verlieren.
Offenhaltung von Standards und Ablehnung von Softwarepatenten:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher für offene Standards, die ein reibungsloses Zusammenspiel verschiedener Software (Interoperabilität) ermöglichen und ein Verbot von Softwarepatenten ein. Wir lehnen die Patentfähigkeit von softwarebezogenen Lösungen ab."
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